Vier Jahre Trickserei wegen Abschiebung

Zehn Mal hat ein Inder die Ausländerbehörde getäuscht. Trotzdem will der 32-Jährige für immer in Deutschland bleiben.

Jaswinder S. will eine Familie gründen. Im nächsten Jahr soll die Hochzeit sein, haben der 32-jährige Inder und seine deutsche Freundin beschlossen. Doch sein Plan könnte scheitern. Denn nach einer Verurteilung im Amtsgericht muss sich jetzt die Ausländerbehörde mit dem Mann beschäftigen. Ihm droht die Abschiebung.

Eigentlich sollte das schon am 4. Januar 2012 passieren. Doch Jaswinder S. ist fast vier Jahre lang um die Rückreise in sein Heimatland herumgekommen. Zehn Mal hat der Inder bei der Ausländerbehörde seine Duldung beantragt, zehn Mal willigte das Amt ein. Der Grund: S. hatte keinen Pass, stellte sich stets unter anderer Identität vor. Das Ausweisdokument hatte er ganz bewusst bei einem Freund in Italien deponiert, räumte er vor Gericht ein.

Inzwischen war Jaswinder S. Vater geworden, am 26. Mai 2016 kam das Kind des deutsch-indischen Paars zur Welt. Nun sollte geheiratet werden. Anfang Oktober 2016 meldete sich der angehende Ehemann deshalb beim Dresdner Standesamt. Seinen Pass hatte er sich inzwischen beschafft und legte ihn vor. Einen Monat später beantragte er erneut die Duldung in Deutschland, nun wieder ohne Pass.

Der Schwindel flog auf, doch inzwischen war der Pass des Inders abgelaufen. Ohne gültige Papiere konnte er auch jetzt nicht in sein Heimatland zurückgeschickt werden. Vor Gericht räumte Jaswinder S. am Donnerstag die Taten ein. Eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro muss er dafür zahlen.

Zu seinen Gunsten wertete Richter Fiedler das Geständnis. Inzwischen hat sich S. um einen neuen Pass gekümmert, noch wartet er darauf, dass der Ausweis bei ihm ankommt. Auch diese Bemühungen sprächen für Jaswinder S., sagte der Richter. „Das Verfahren läuft, aber wenn sie es noch einmal torpedieren, kommen sie in Haft“, sagte er dem Angeklagten. Außerdem war der Inder nicht vorbestraft und arbeitet mit Erlaubnis der Behörde als Koch. Mit einem Teil seines Gehalts unterstützt er sein Kind.

Nun ist die Ausländerbehörde gefragt. Sie muss entscheiden, ob der 32-Jährige in Deutschland bleiben darf, weil er hier mittlerweile Familie hat und arbeitet. Oder ob er abgeschoben werden muss, sobald er seinen neuen Pass hat.

SZ vom 02.08.2018